Beispiele aus der Beratung

 
Der Nutzen der Beratung anhand typischer Praxisfälle

Fall 1: Einsparungen aufgrund kundenorientierter Vertragsunterlagen

Angebote von Firmen für DV-Anwendungen gehen häufig von Minimalkonfigurationen aus, um geringe Kosten ausweisen zu können. Der Kunde stellt dann erst später im Laufe des Betriebs des Systems Unzulänglichkeiten fest, die dann teuer beseitigt werden müssen.
Im konkreten Fall eines Versorgungsunternehmens wurden in die Vertragsunterlagen entsprechende Passagen eingebaut, die den Kunden vor diesen Auswirkungen schützten. Die Nachforderungen des Auftragnehmers konnten erfolgreich abgewiesen werden.



Fall 2: Rationalisierung des Aufwandes für den Planwerkaufbau durch spezielle technische Lösungen

Ein Versorgungsunternhemen wollte ein GIS beschaffen, um damit seine Aufwendungen für die Planwerkserstellung zu rationalisieren. Eine Untersuchung des Planwerks ergab die Chance, die ursprünglich 20 verschiedenen Planwerke auf nur 4 verschiedene Grundtypen zurückzuführen und mit Hilfe der GIS-Technologie die in der Praxis benötigten Spezialausfertigungen automatisch zu generieren.

Ergebnis: Der Aufwand für die Planwerkerstellung konnte drastisch reduziert und zusätzlich die Aktualisierungszyklen deutlich verbessert werden.



Fall 3: Wesentliche Einsparungseffekte durch an das GIS angepasste Prozessmodellierung

Wie viele andere auch nutze ein Kunde das Potential seines GIS nur bedingt aus. Die alten Arbeitsabläufe hatte er einfach auf das Arbeiten mit dem GIS zu übertragen und stellete fest, dass die erwarteten Nutzeffekte zum größen Teil ausblieben.

Im Rahmen der Beratung wurden die Arbeitsabläufe mit den Möglichkeiten eines GIS harmonisiert und verändert. Hierdurch entstanden wesentliche Rationalisierungeffekte.




Fall 4: Qualitätsmanagement

Infolge des Kostendrucks, den Anbieter haben, sind sie versucht, die Qualitätskontrolle für ihre Leistungen zu reduzieren oder ganz fallen zu lassen. Da Kunden oftmals noch davon ausgehen, dass sich Dienstleister auch am fachlich Wichtigen orientieren, wird der Definition von zu leistenden Qualitäten zu wenig Bedeutung zugemessen.

Im vorliegenden Fall konnten Mängel in der Leistung des Dienstleisters eindeutig benannt und rechtswirksam reklamiert werden. Der Kunde erhielt zum vereinbarten Preis auch tatsächlich die beschriebene Qualität. Die zusätzlichen Aufwendungen des Kunden mussten vom Dienstleister erstattet werden.




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Die hier dargestellten Beispiele sind typisch Beispiele aus der Praxis beim Aufbau von Informationssystemen. Die Reihe solcher Beispiele ließe sich beliebig fortsetzen.
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